Obholzer Rechtsanwälte
 
Immer mehr Unternehmen haben mit Zahlungsausfällen zu kämpfen. Schlechte Zahlungsmoral und Insolvenzen des Kunden haben bereits häufig die Insolvenz ihres Auftraggebers gleich mitverursacht, trotz guter Auftragslage.

Wenn Sie aktuell Zahlungsausfälle haben und Ihre Forderung durchsetzen wollen, können Sie gleich hier weiterlesen.

Mit zum Teil einfachen Mitteln können Zahlungsausfälle aber auch bereits im Vorfeld reduziert werden. Indem Sie Ihre Verträge so gestalten, dass Sie bei der Durchsetzung Ihrer Forderung möglichst wenige "Gegenwehr" erwarten müssen, kann die Zahlungsausfallquote minimiert werden.

Befinden sich ihre Schuldner in einer schwierigen Lage, so werden Sie die "drängensten" Forderungen bedienen, alle anderen Forderungen nicht. Angebliche Mängel des Produktes oder der Dienstleistungen, ggf. die Einreden der Verjährung oder unklare Regelungen in Verträgen bieten dem Schuldner dann eine gute Möglichkeit mit Gegenargumenten eine Zahlung teilweise um Jahre hinauszuzögern.

1. Eine klare Vertragsgestaltung verhindert "formale Fallstricke",
Die meisten Verträge enthalten Fehler, die es dem Zahlungsunwilligen zu leicht machen, sich der Zahlung zu entziehen. Achten Sie darauf, dass alle Formalien eines Vertrages klar sind. Bereits bei der Frage, wer mit wem einen Vertrag geschlossen hat, finden sich unzählige Rechtsprobleme. Oft ergibt sich aus einem Vertrag nicht, ob dieser mit der Privatperson oder der Firma geschlossen wurde, oder ob der Unterzeichnende in Vollmacht (i.V.) im Auftrag oder für sich selbst unterschrieben hat. Auch das Datum des Vertragsschlusses ist häufig unklar. Bis zu. 20% aller Verträge, die Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens werden, leiden an solchen formalen Mängeln, die besonders einfach vermeidbar wären.

Viele Verträge enthalten weiterhin Klauseln aus allgemeinen Geschäftsbedingungen, die abgeschrieben wurden, ohne dass die Bedeutung oder meist - die Unwirksamkeit der Klausel - dem Verwender bekannt ist.

Sollten es einen Anlass geben, an der Bonität Ihres Geschäftspartners zu zweifeln, so können Sie über gewerbliche Auskunftssysteme schnell und zu moderaten Kosten finanzielle Informationen über Ihren Geschäftspartner einholen.

 
2. Dokumentieren Sie ihre Geschäftsbeziehungen - Betreiben Sie aktives Vertragsmanagement

Das häufigste Gegenargument gegen eine Zahlung sind Mängel und Gewährleistungsansprüche. Zwar sind Mängel des Kaufgegenstandes, des Werkes oder der Dienstleistung in vielen Vertragskonstellationen tatsächlich vorhanden, jedoch kommt es immer wieder vor, dass diese nur "vorgeschoben" werden, um Zahlungsverpflichtlichtungen zu entgehen, oder um Zahlungen möglichst zu verzögern.

Wenn Sie geschäftliche Vorgänge, wie Abnahmen, Lieferscheine, Nachweis der ausliefernden Person oder die Erbringung von Dienstleistungen dokumentieren, können Sie im Falle einer Rechtsstreitigkeit Ihre Position besser beweisen. Oft können Sie durch eine gute Dokumentation der Vorgänge einen Rechtsstreit von Anfang an verhindern, weil die Gegenseite gelegentlich darauf spekuliert, dass Sie Ihre Position ohnehin nicht beweisen können, oder das Risiko eines Prozesses scheuen.

 
3. Rechnungen
Auch Rechnungen leiden häufig unter formalen Mängeln, die sich besonders schnell und einfach vermeiden lassen. Unter der Berücksichtigung des Grundsatzes "Wer fordert was von wem?" lassen sich viele Fehler vermeiden.

Achten Sie darauf, dass Ihre Rechnung:

- den Absender genau bezeichnet (Unternehmen, Anschrift, vertretungsberechtigte Person, Unterschrift unter Angabe der Funktion / Vertretungsmacht des Unterzeichners)
- den Empfänger genau bezeichnet (Verwechslung Firma und natürliche Person)
- die Rechnungspositionen genau bezeichnet (Es muss klar sein, was Sie in Rechnung stellen)
- den Rechnungsbetrag nennt
- ein Rechnungsdatum nennt
- und ein konkretes Datum nennt, bis wann bezahlt sein soll (dies ist meist vorteilhafter als Formulierungen wie: "zahlbar innerhalb von …. Tagen/Wochen". Sie vermeiden auf diese Weise Probleme rund um das Thema Verzugseintritt.

 
4. Mahnung
Ist das auf der Rechnung angegeben Datum überschritten, so sollten Sie Ihren Kunden schriftlich anmahnen. Zur Sicherheit sollten Sie sich den Erhalt der Rechnung bestätigen lassen und ggf. Rechnung oder zumindest die Mahnung per Einschreiben verschicken.

Auch bei einer Mahnung sollten alle Elemente einer Rechnung vorhanden sein. Benennen Sie auch hier ein konkretes Datum für die Zahlung,

Mit der Mahnung gerät der Schuldner in Verzug und Sie können die Kosten die nun ggf. zur Durchsetzung Ihrer Rechte entstehen, dem Schuldner gegenüber als Verzugsschaden geltend machen.

 
5. Mahnverfahren, außergerichtliche Zahlungsaufforderung und/oder Klage
Wenn Sie auch nach der Mahnung keine Zahlung erhalten, ist zu überlegen, ob ein Mahnverfahren, eine außergerichtliche Zahlungsaufforderung durch den Rechtsanwalt oder ggf. eine sofortige Klage das beste Mittel ist, um schnell zu Ihrem Geld zu kommen. Ob ein Mahnverfahren besser ist, als eine außergerichtliche Aufforderung oder eine direkte Klage, hängt vom einzelnen Fall und dem zu erwartenden Verhalten des Schuldners ab.

In dieser Phase ist eine anwaltliche Beratung besonders sinnvoll. Wenn Sie die über eine gute Dokumentation der Verträge verfügen, kommt eventuell auch eine Klage im Urkundsverfahren in Betracht, durch die Sie besonders schnell an einen vollstreckbaren Titel kommen. Insbesondere wenn Sie bei langer Verfahrensdauer einen Totalausfall der Forderung befürchten, kann sich ein gutes Vertragsmanagement jetzt auszahlen.

 

 

a.) außergerichtliches Schreiben
Bereits ca. 70%-80% aller Forderungen lassen sich außergerichtlich realisieren. Durch ein anwaltliches Schreiben mit der Ankündigung weiterer rechtlicher Schritte, können gerichtliche Verfahren häufig vermieden werden.

Ein anwaltliches Schreiben bietet sich insbesondere dann an, wenn eine grundsätzliche Zahlungsfähigkeit des Schuldners besteht und dieser ggf. zum Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung bereit ist.

 

b.) Mahnverfahren
Sie können beim Amtsgericht Ihres Wohnsitzes auch einen Mahnbescheid gegen den Schuldner beantragen. Sie sollten dabei beachten, dass der Schuldner genau zu bezeichnen ist (z.B. bei einer GmbH), die Forderung hinreichend genau beschrieben sein muss und die Gerichtsgebühren vorab eingezahlt werden, damit der Mahnbescheid möglichst schnell erlassen wird. Sollten Sie die Gebühren nicht vorab einzahlen, werden Sie ca. 2 - 5 Wochen nach dem Antrag hierzu aufgefordert, in der Zwischenzeit geschieht allerdings sonst nichts.

Spätestens wenn der Schuldner Widerspruch einlegt, sollten Sie mit Hilfe eines Rechtsanwalts abklären, welche Möglichkeiten zur gerichtlichen Durchsetzung der Forderung bestehen.

Wird kein Widerspruch eingelegt, können Sie einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Auch gegen den Vollstreckungsbescheid kann sich der Schuldner durch einen Einspruch noch zur Wehr setzen. Geschieht dies jedoch nicht, haben Sie nach relativ kurzer Zeit (ca. 2 - 3 Monate) einen vollstreckbaren Titel.

Ein Mahnverfahren bietet sich insbesondere dann an, wenn Sie nicht damit rechnen, dass sich der Schuldner zur Wehr setzt. Wenn Sie von vornherein davon ausgehen, dass der Schuldner Widerspruch einlegen wird, kostet ein Mahnverfahren in der Regel nur zusätzliche Zeit.

 

c.) Klage

Mit Hilfe einer Klage können Sie die endgültige rechtliche Klärung eines Sachverhaltes herbeiführen. Hierzu sollten Sie in jedem Fall einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen, eine allgemeine Beschreibung, was bei einer Klage alles zu beachten ist, ist schlicht nicht möglich.

 

d.) Klage im Urkundsverfahren
Es besteht ggf. die Möglichkeit eine Klage zu führen, bei der zunächst nur "Urkunden", d.h. Verträge und andere schriftliche Dokumente als Beweismittel zugelassen sind. Im Unterschied zu einer regulären Klage ist ein solches Verfahren wesentlich schneller und Sie kommen somit schneller an einen vollstreckbaren Titel.

Eine gute Dokumentation Ihrer Verträge und geschäftliche Vorgänge kann sich in einem solchen Fall schnell auszahlen.

 

5. Zwangsvollstreckung
Auch ein gewonnener Prozess ist noch nicht gleichbedeutend mit dem Zahlungseingang. Sie können mit Hilfe eines Titels aber 30 Jahre lang die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner betreiben. Die Zinsen die in der Zwischenzeit entstehen, sind ebenfalls mitvollstreckbar - hier müssen Sie aber auf die Verjährung der Zinsen achten.

Mit welchem Zwangsvollstreckungsmittel, z.B. die Kontenpfändung, Gehaltspfändung, die Beauftragung des Gerichtsvollziehers mit der Sachpfändung oder einer Taschenpfändung, für Ihren Fall Erfolg versprechend ist, sollten Sie mit Ihrem Rechtsanwalt besprechen.

Beachten Sie auch, dass Sie bei der Vollstreckung von Titeln, die noch nicht rechtskräftig sind, auf die Hinterlegung von Sicherheiten achten sollten, damit ihr Schuldner nicht seinerseits durch die Hinterlegung einer Sicherheit die Zwangsvollstreckung verhindern kann.

Ist der Schuldner unbekannt verzogen, so helfen ggf. Anfragen bei Einwohnermeldeämtern und Recherchen in privaten Auskunftssystemen, die aktuelle Anschrift zu ermitteln.

Falls der Schuldner der Ansicht ist, das die Zwangsvollstreckung zu Unrecht erfolgt, kann er natürlich auch zu diesem Zeitpunkt noch Rechtsmittel geltend machen, z.B. eine Erinnerung oder Vollstreckungsgegenklage.

6. Kosten
Die Kosten für anwaltliche Tätigkeit orientieren sich an dem Wert und der Schwierigkeit der Sache. Solange die Angelegenheit nicht Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens ist, können Sie zudem Vereinbarungen über die Vergütung mit dem Rechtsanwalt treffen. Generell gilt natürlich der Grundsatz, je höher der Wert, desto höher sind auch die Kosten.

Sprechen Sie den Rechtsanwalt auf die Kosten an, er sollte Sie nach einer kurzen Schilderung der Angelegenheit über die zu erwartenden Kosten informieren. Sie können erwarten, dass Ihr Rechtsanwalt Ihnen dann auch das Honorar genau beziffert, jedenfalls für die Tätigkeiten, die bereits absehbar sind. Mit vagen Andeutungen zu den Kosten sollten Sie sich nicht zufrieden geben.

Achten Sie bei allen Forderungsangelegenheiten darauf, dass Sie den Schuldner in Verzug gesetzt haben (durch eine Mahnung). Die Kosten für die anwaltliche Tätigkeit sind dann "Verzugsschaden" und der Schuldner ist auch verpflichtet, Ihnen diese Kosten zu ersetzen.

7. Fazit
Zahlungsausfälle lassen sich am besten durch ein gutes Vertragsmanagement vermeiden. Eine möglichst frühe anwaltliche Tätigkeit kann Ihnen dabei viel Geld ersparen.

Selbstverständlich können Sie die vorstehenden Informationen auch auf der "anderen Seite", d.h. als Schuldner nutzen und einer unberechtigten Forderung entgegentreten. Hier ist es umgekehrt wichtig, dass durch den Gläubiger keine vollendete Tatsachen, z.B. ein Titel geschaffen wird, durch den Sie die Möglichkeit zur Geltendmachung von Gegenansprüchen und Mängeleinreden verlieren. Spätestens wenn Sie einen "gelben Umschlag" durch das Gericht zugestellt erhalten, sollten Sie dringend reagieren, da es ansonsten sein kann, dass eine unberechtigte Forderung dennoch vollstreckbar wird.

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Alternativ: Unsere Kontaktdaten (Telefon, E-Mail, Telefax)