Obholzer Rechtsanwälte
Die Kosten für anwaltliche Tätigkeit
 
  Kosten, wenn Sie eine Rechtschutzversicherung haben:
 
  • Tritt eine Rechtschutzversicherung ein, so haben Sie keine eigenen Kosten zu tragen. Ihre Rechtschutzversicherung wird die Kosten der anwaltlichen Inanspruchnahme und des Prozesskostenrisikos tragen. Einige Rechtschutzversicherungen sehen eine Eigenbeteiligung von maximal 100 - 150 EUR vor.
  • Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Rechtschutzversicherung, sie müssen somit nicht in Vorleistung gehen, die Korrespondenz mit Ihrer Versicherung wird ebenfalls durch den Rechtsanwalt übernommen.
  Kosten, wenn Sie über ein sehr geringes Einkommen verfügen:
 
  • Für Bezieher geringer Einkommen und Einkommensersatzleistungen gibt es Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe als staatliche Unterstützung, wenn die Rechtsverfolgung zumindest hinreichende Aussicht auf Erfolg besitzt.
  • Wenn Sie mit hohen finanziellen Belastungen, z.B. für Kredite, belastet sind, werden diese ggf. ebenfalls bei der Berechnung der Prozesskostenhilfe berücksichtigt.
  • Gerne beraten wir Sie, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen und stellen den Prozesskostenhilfeantrag für Sie.
  Kosten, wenn Sie vor Gericht gewinnen/verlieren:
 
  • Bis auf wenige Ausnahmen bezahlt immer der Unterlegene die Kosten des Rechtsstreits. Gewinnen Sie, muss die Gegenseite die Kosten des Rechtsstreits bezahlen. Bevor eine Klage erhoben wird, werden wir die Chancen und Risiken eines Rechtsstreits ausführlich mit Ihnen besprechen, da Sie umgekehrt natürlich auch das Risiko im Fall des Unterliegens tragen.
  Kann auch auf Erfolgsprovision abgerechnet werden?
 
  • Das in vielen Rechtssystemen übliche Modell einer Erfolgsprovision (d.h. verlieren Sie, bezahlen Sie nichts; gewinnen Sie, erhält der Rechtsanwalt einen entsprechenden Anteil) ist in Deutschland bis auf Ausnahmen verboten, § 49b Abs.2 BRAO. Inzwischen entschied das Bundesverfassungsgericht, dass es Ausnahmefälle geben muss, in denen eine Erfolgsprovision vereinbart werden kann. Auch hierzu beraten wir Sie gerne.
  • Bei Streitwerten ab ca. 40.000 EUR besteht zudem die Möglichkeit, einen Prozess durch ein Prozessfinanzierung abzusichern. EIn Versicherungsunternehmen bezahlt Ihre Prozesskosten und erhält im Erfolgsfall eine Beteiligung an der erstrittenen Summe. Dieses an eine Erfolgsprovision angelehnte Modell ist auch in Deutschland zulässig. Wir nehmen Kontakt mit geeigneten Prozessfinanzierern auf und schildern diesen Ihren Fall.
  Was kostet eine Rechtsberatung, wenn alle vorbenannten Fälle nicht zutreffen?
 
  • Ein erstes anwaltliches Beratungsgespräch kostet je nach Art und Umfang des Falls zwischen 10 und maximal 190 EUR (zuzüglich MwSt.). Im Regelfall können Sie mit ca. 50 EUR (zuzüglich MwSt.) rechnen. Wir legen dabei großen Wert auf Preistransparenz und informieren Sie über alle weiteren Kosten, sobald ein kurzer Einblick in den Fall eine Beurteilung erlaubt. Gerne erstellen wir für Sie einen Kostenvoranschlag.
  • Sie können nach einem ersten Gespräch in Ruhe entscheiden, ob Sie die Angelegenheit weiter verfolgen möchten.
  • Die dann weiter entstehenden Kosten sind von Wert, Schwierigkeit und Umfang der Sache abhängig. Eine außergerichtliche anwaltliche Tätigkeit (z.B. mehrere Besprechungen, Schriftwechsel und Telefonate) kostet bei einem Wert von 500 EUR beispielsweise insgesamt 83,54 EUR (bereits inkl. MwSt.) bei einem Wert von 5.000 EUR insgesamt 558,78 EUR (inkl. MwSt.).

 

Alternativ: Unsere Kontaktdaten (Telefon, E-Mail, Telefax)