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Die
Kosten für anwaltliche Tätigkeit |
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Kosten, wenn Sie eine
Rechtschutzversicherung haben: |
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- Tritt eine Rechtschutzversicherung
ein, so haben Sie keine eigenen Kosten zu tragen. Ihre Rechtschutzversicherung
wird die Kosten der anwaltlichen Inanspruchnahme und des Prozesskostenrisikos
tragen. Einige Rechtschutzversicherungen sehen eine Eigenbeteiligung
von maximal 100 - 150 EUR vor.
- Die Abrechnung erfolgt
direkt mit der Rechtschutzversicherung, sie müssen somit
nicht in Vorleistung gehen, die Korrespondenz mit Ihrer Versicherung
wird ebenfalls durch den Rechtsanwalt übernommen.
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Kosten, wenn Sie über
ein sehr geringes Einkommen verfügen: |
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- Für Bezieher
geringer Einkommen und Einkommensersatzleistungen gibt es Beratungshilfe
und Prozesskostenhilfe als staatliche Unterstützung, wenn
die Rechtsverfolgung zumindest hinreichende Aussicht auf Erfolg
besitzt.
- Wenn Sie mit hohen
finanziellen Belastungen, z.B. für Kredite, belastet sind,
werden diese ggf. ebenfalls bei der Berechnung der Prozesskostenhilfe
berücksichtigt.
- Gerne beraten wir
Sie, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen und stellen den
Prozesskostenhilfeantrag für Sie.
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Kosten, wenn Sie vor
Gericht gewinnen/verlieren: |
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- Bis auf wenige Ausnahmen
bezahlt immer der Unterlegene die Kosten des Rechtsstreits. Gewinnen
Sie, muss die Gegenseite die Kosten des Rechtsstreits bezahlen.
Bevor eine Klage erhoben wird, werden wir die Chancen und Risiken
eines Rechtsstreits ausführlich mit Ihnen besprechen, da
Sie umgekehrt natürlich auch das Risiko im Fall des Unterliegens
tragen.
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Kann auch auf Erfolgsprovision
abgerechnet werden? |
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- Das in vielen Rechtssystemen
übliche Modell einer Erfolgsprovision (d.h. verlieren Sie,
bezahlen Sie nichts; gewinnen Sie, erhält der Rechtsanwalt
einen entsprechenden Anteil) ist in Deutschland bis auf Ausnahmen
verboten, § 49b Abs.2 BRAO. Inzwischen entschied das Bundesverfassungsgericht,
dass es Ausnahmefälle geben muss, in denen eine Erfolgsprovision
vereinbart werden kann. Auch hierzu beraten wir Sie gerne.
- Bei Streitwerten ab
ca. 40.000 EUR besteht zudem die Möglichkeit, einen Prozess
durch ein Prozessfinanzierung abzusichern. EIn Versicherungsunternehmen
bezahlt Ihre Prozesskosten und erhält im Erfolgsfall eine
Beteiligung an der erstrittenen Summe. Dieses an eine Erfolgsprovision
angelehnte Modell ist auch in Deutschland zulässig. Wir nehmen
Kontakt mit geeigneten Prozessfinanzierern auf und schildern diesen
Ihren Fall.
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Was kostet eine Rechtsberatung,
wenn alle vorbenannten Fälle nicht zutreffen? |
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- Ein erstes anwaltliches
Beratungsgespräch kostet je nach Art und Umfang des Falls
zwischen 10 und maximal 190 EUR (zuzüglich MwSt.). Im Regelfall
können Sie mit ca. 50 EUR (zuzüglich MwSt.) rechnen.
Wir legen dabei großen Wert auf Preistransparenz und informieren
Sie über alle weiteren Kosten, sobald ein kurzer Einblick
in den Fall eine Beurteilung erlaubt. Gerne erstellen wir für
Sie einen Kostenvoranschlag.
- Sie können nach
einem ersten Gespräch in Ruhe entscheiden, ob Sie die Angelegenheit
weiter verfolgen möchten.
- Die dann weiter entstehenden
Kosten sind von Wert, Schwierigkeit und Umfang der Sache abhängig.
Eine außergerichtliche anwaltliche Tätigkeit (z.B.
mehrere Besprechungen, Schriftwechsel und Telefonate) kostet bei
einem Wert von 500 EUR beispielsweise insgesamt 83,54 EUR (bereits
inkl. MwSt.) bei einem Wert von 5.000 EUR insgesamt 558,78 EUR
(inkl. MwSt.).
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