Obholzer Rechtsanwälte

 

Markenrecht  
  • Schutz nicht eingetragener Marken (Benutzungsmarken)
 
  • Markeneintragungen beim deutschen und europäischen Patentamt.
 
  • Widerspruch gegen die Eintragung fremder Marken und Durchsetzung des Schutzes eigener Marken.
 
   
   
   
   
     
Als Marke können alle Zeichen, insbesondere Wörter einschließlich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen, dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form einer Ware oder ihrer Verpackung sowie sonstige Aufmachungen einschließlich Farben und Farbzusammenstellungen geschützt werden, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden" (§ 3 Abs. 1 MarkenG).
   
  Die Marke Ihres Unternehmens oder Ihres Produktes ist Ihr Kapital. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen und Ihr Kapital zu schützen.  
   
Eine Auflistung der wichtigsten Patent- und Markenämter und Möglichkeiten zur (meist kostenlosen) Markenrecherche finden Sie hier