Obholzer Rechtsanwälte
 

Die Niederlassung als Vertragsarzt erfolgt in Berlin meist über das Nachbesetzungsverfahren des § 104 Abs.4 SGB V, da in Berlin für nahezu alle ärztlichen Fachrichtungen eine "Überversorgung" besteht.

Der "Kauf" einer Vertragsarztpraxis umfasst zu einen die begehrte Zulassung als Vertragsarzt über die Ausschreibung des Vertragsarztsitzes eines abgabebereiten Vertragsarztes und den Erbwerb der Praxis als "Unternehmenskaufvertrag".

In diesem Rahmen kommt es ggf. zu öffentlich-rechtlichen Verfahren, z.B. wenn der potentielle Erwerber nur einer unter mehreren Bewerbern ist - und zum anderen zu zivilrechtlichen Auseinandersetzungen, da ein "Unternehmenskauf", eine Vielzahl von Verträgen umfasst (Arbeitsverträge, Mietverträge, Leasingverträge, ...). Gerade zivilrechtlich kommt es nicht selten zu Auseinandersetzungen, weil die Parteien bei der Gestaltung der Verträge mögliche Konfliktpunkte nicht beachtet haben - und deshalb unterschiedliche Vorstellungen hatten.

Anwaltliche Tätigkeit rund um das Thema "Niederlassung als Vertragsarzt" dient meist dem Ziel, Ihre Chancen als Bewerber auf einen Vertragsarztsitz zu maximieren und alle korrespondierenden Verträge so zu gestalten, dass Ihre Interessen angemessen berücksichtigt werden und Konflikte in der Zukunft vermieden werden.

Da es bei der Niederlassung meist um viel Geld geht - und die Investitionen in die Vertragsarztpraxis meist über Kredite finanziert werden - ist es wichtig, dass die wirtschaftliche Planung nicht durch unvorhergesehene Kosten in eine Schieflage gerät. Neben einer rechtlichen Beratung ist deshalb auch eine solide Finanzplanung unentbehrlich.

1. Niederlassung als Vertragsarzt:

Wenn Sie vorhaben, sich als Vertragsarzt niederzulassen, werden Sie mit zahlreichen rechtlichen Fragestellungen konfrontiert:

   
  • Erhalte ich überhaupt einen Vertragsarztsitz? Was erwartet mich bei Antragstellung und wie wird der Zulassungsausschuss der Kassenärztlichen Vereinigung entscheiden?
  • Ist der Vertrag zur Übernahme einer bestehenden Vertragsarztpraxis in Ordnung? Was kann bei einem solchen Vertrag alles schief gehen?
  • Steht die Finanzierung auf soliden Füßen?
  • Wie verhält es sich mit bestehenden und neuen Verträgen, von der Praxismiete, Geräteleasing bis zu eventuell bestehenden Arbeitsverträgen?
  • Wie sollten Verträge aussehen, wenn mehrere Ärzte zusammenarbeiten, z.B. bei einer Gemeinschaftspraxis? Wo liegen die meisten Fallstricke, die später einmal zu Problemen führen könnten?
 

Das Thema Niederlassung als Vertragsarzt - insbesondere im "gesperrten" Gebiet Berlin ist komplex und mit vielen Themen, Verträgen und Fragen verbunden. Eine gute rechtliche Betreuung rund um Ihre Arztpraxis kann bereits im Vorfeld viele rechtliche Risiken reduzieren und im Einzelfall viel "Lehrgeld" ersparen.

Insbesondere wenn Sie eine Form der beruflichen Zusammenarbeit wählen, z.B. eine Gemeinschaftspraxis oder eine Praxisgemeinschaft, ist eine solide vertragliche Gestaltung dieser Zusammenarbeit notwendig, z.B. um das immer bestehende Risiko des Wegfalls eines Partners z.B. durch berufliche Veränderung, Krankheit oder einer Änderung der Lebensumstände zu regeln.

 

 
2. Kosten einer Rechtsberatung

Welche Kosten für eine Betreuung rund um den Bereich Niederlassung verbunden sind, hängt im Einzelfall ab. Die Übernahme einer Gynäkologie-Praxis ist nun einmal mit anderen Kosten verbunden als die Übernahme einer Radiologie-Praxis mit zahlreichen Mitarbeiten und etlichen laufenden Verträgen. Die Themen rund um die Niederlassung sind so vielfältig wie unterschiedlich: Von der Finanzierung mit mehreren Partnern, dem Leasing von teuren medizinischen Geräten, Mietmängeln in den Praxisräumen, nicht zahlenden Patienten oder der Abrechnung gegenüber der KV - eine abschließende Aufzählung ist ebenso wenig möglich, wie eine Auflistung aller medizinischen Fragen, die an einen Arzt herangetragen werden könnten.

Ein umfassendes erstes anwaltliches Gespräch kostet Sie in den allermeisten Fällen nicht mehr als ca. 100 - 150 EUR. Bevor weitere Kosten auf Sie zukommen, werden wir Sie selbstverständlich informieren.

Falls Sie ein konkretes Rechtsanliegen haben, beispielsweise Schwierigkeiten mit dem Zulassungsausschuss oder ein Problem mit den Praxisräumen, so erhalten Sie selbstverständlich eine konkrete Aufstellung der zu erwartenden Kosten bevor diese anfallen.

 

 
3. Ein Rechtsanwalt vertritt Ihre Interessen

Ein Rechtsanwalt ist immer Vertreter Ihrer Interessen, nicht der Vertreter der Interessen der Kassenärztlichen Vereinigung, der Ärztekammer oder einer anderen Organisation.

Beachten Sie als Erwerber einer Praxis, das der Anwalt des Praxisveräußerers im Nachzulassungsverfahren ebenso immer die Interessen seines Mandanten - in diesem Fall des Veräußerers vertritt und diesen vertraglich entsprechend absichert. Ein Rechtsanwalt ist nicht neutral.

 

4. Unterlagen, die Sie für ein Erstgespräch mitbringen sollten

Je nachdem, wie weit Ihre Planung für die Niederlassung bereits vorangeschritten ist, sollten Sie alle Unterlagen mitbringen, die Sie selbst für eine Beratung für wichtig erachten. Dies sind z.B.:

  • Vertragsentwürfe, z.B. für einen Praxiskauf, Liste der beschäftigten Arbeitnehmer der Praxis, Inventarliste
  • Steuerliche Abschlüsse der zu erwerbenden Praxis
  • bereitgestellte Informationen über KV-Abrechnungen (z.B. Häufigkeitsstatistik)
  • Leistungsstatistik des privatärztlichen Teils
  • eventuelle besondere Abrechnungsgenehmigungen
  • zivilrechtliche Verträge (Mietverträge, Leasingverträge, Kaufverträge, Versicherungsverträge)
  • Informationen über Wartelisteneinträge
  • Kopie Auszug aus dem Arztregister

Selbstverständlich müssen Sie nicht sämtliche Unterlagen sofort bereitstellen - ein guter Überblick über die rechtliche Angelegenheit ist jedoch Voraussetzung für eine gute anwaltliche Tätigkeit.

 
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung
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